Führerscheinklasse: A1 / B196

Informationen Ausbildungsverlauf

Fahrzeug:

 

Leichtkraftrad max: 125ccm/ 11kw / max. 0,1 kw / kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kw

Alter: 16 Jahre

Theorie:

 

12 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

 

 

 

 

 

 

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers. Darüber hinaus sind folgende Fahrstunden Pflicht:

  • 5 x Überland
  • 4 x Autobahn
  • 3 x Nachtfahrten
Einschluss: Klasse AM

Weitere Infos

B196:

Auch als Intensivkurs

 

Fahrzeuge der Klasse A1 (125er) fahren nur mit B Führerschein:

 

                         "Schlüsselzahl  B196" 

 

- Fünf Jahre lang schon den Führerschein
   der Klasse B haben
- mindestens 25 Jahre alt sein
- mindestens neun Fahrschuleinheiten absolviert haben
(vier x 90min Theorie und 5 x 90min Praxis)

Anschließend ist eine Bescheinigung der Fahrschule ausreichend um bei der Straßenverkehrs-Behörde die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 zu beantragen.

(nur in Deutschland gültig)

 

siehe B196 Info PDF

 

 

Wer den "Auto" Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben hat darf Fahrzeuge der Klasse A1 auch ohne Ausbildung fahren.

 

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B196 Info 125er.pdf
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Fuehrerschein_-_96_196_ausfuellbar.pdf
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